VG Hannover: Cookie-Banner ohne echte Wahlmöglichkeit sind rechtswidrig

23. Juli 2025

Cookie-Banner begegnen uns auf fast jeder Website – oft mit der Aufforderung, „alle Cookies zu akzeptieren“ und einem viel schwerer zugänglichen Weg zum Ablehnen. Doch genau diese Gestaltung kann rechtswidrig sein, wie das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 A 5385/22) klarstellte. Im Fokus stand dabei der Grundsatz der freiwilligen und informierten Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Entscheidung zeigt, dass viele Cookie-Banner nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen – und Websitebetreiber erhebliche Risiken eingehen.

Einwilligung muss freiwillig und eindeutig erfolgen

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dürfen Cookies, die nicht technisch notwendig sind, nur gesetzt werden, wenn Nutzer zuvor wirksam eingewilligt haben. Das bedeutet: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, eindeutig und aktiv erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass Websitebetreiber die Wahlmöglichkeiten so gestalten müssen, dass kein Druck entsteht und beide Optionen – Zustimmung und Ablehnung – gleich leicht zugänglich sind.

Im verhandelten Fall bemängelte das VG Hannover mehrere Punkte: Die Ablehnung war aufwändiger als das Akzeptieren, wiederholte Einblendungen der Cookie-Banner drängten zur Zustimmung, irreführende Bezeichnungen wie „optimales Nutzungserlebnis“ verschleierten den Zweck der Datenerhebung und wichtige Informationen – etwa zum Widerruf oder zur Datenverarbeitung außerhalb der EU – waren erst nach Scrollen auffindbar.

All diese Punkte führten laut Gericht dazu, dass keine wirksame Einwilligung vorlag. Das Banner erfüllte nicht die Transparenzanforderungen der DSGVO, weil Nutzer nicht klar über Art und Umfang der Datenverarbeitung informiert wurden.

Was Cookie-Banner mindestens leisten müssen

Ein rechtskonformer Cookie-Banner muss die freie Entscheidung ermöglichen und darf keine manipulativen Designelemente enthalten. Für eine erste Orientierung hilft folgende kurze Checkliste:

So gestalten Sie einen rechtssicheren Cookie-Banner

  • Zustimmung und Ablehnung müssen gleich einfach und prominent dargestellt sein

  • Die Einwilligung muss aktiv erfolgen (kein voreingestelltes Häkchen)

  • Die Bezeichnungen müssen klar und nicht irreführend sein (z. B. „Cookies akzeptieren“ statt „optimales Erlebnis“)

  • Alle relevanten Informationen, wie die Anzahl der Partner, Datenübertragungen in Drittstaaten oder Widerrufsrechte, müssen leicht zugänglich sein

  • Wiederholte Banner-Anzeigen zur „Zermürbung“ der Nutzer sind zu vermeiden

Wer diese Punkte nicht beachtet, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und den Verlust von Nutzerdaten, wenn Einwilligungen nachträglich als unwirksam eingestuft werden.

Auch private Websitebetreiber sind betroffen

Das Urteil betrifft nicht nur Behörden oder staatliche Stellen. Die DSGVO gilt unabhängig davon, ob eine Website von einer öffentlichen Einrichtung oder einem privaten Unternehmen betrieben wird. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Betreiber von Online-Shops oder Blogs sind häufig nicht vollständig über ihre Pflichten im Klaren – und setzen Cookie-Banner ein, die nicht rechtskonform sind. Dabei reicht oft ein einfacher Webseitenbesuch, um durch eine Aufsichtsbehörde oder Wettbewerbszentrale überprüft zu werden.

Fazit: Rechtssichere Gestaltung schützt vor Abmahnungen

Die Entscheidung des VG Hannover macht deutlich: Wer mit Cookies arbeitet, muss die Einwilligung seiner Nutzer ernst nehmen. Transparenz, Freiwilligkeit und eine faire Gestaltung der Auswahlmöglichkeiten sind unerlässlich. Unternehmen sollten ihre Cookie-Banner technisch und rechtlich regelmäßig überprüfen – idealerweise mit Unterstützung von Fachleuten.

Sie sind Unternehmer oder Websitebetreiber und unsicher, ob Ihr Cookie-Banner rechtssicher ist? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Website und beraten Sie zur DSGVO-konformen Umsetzung.
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