Verbraucherschutz im Internet: Kündigung von Mobilfunkverträgen über Online-Plattformen rechtssicher gestalten
23. Juli 2025
Im digitalen Zeitalter schließen Verbraucher ihre Mobilfunkverträge zunehmend online ab – und wollen diese Verträge auch online wieder kündigen. Dabei gelten klare Regeln, die den Verbraucherschutz im Internet sicherstellen. Gerade bei der Kündigung über Online-Plattformen müssen Anbieter präzise gesetzliche Vorgaben beachten. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Januar 2025 (Az. 6 U 62/24) stellt klar, dass die sogenannten Kündigungsschaltflächen gut sichtbar, eindeutig beschriftet und jederzeit erreichbar sein müssen.
Was das Gesetz zur Kündigungsschaltfläche vorschreibt
Die rechtliche Grundlage bildet § 312k Abs. 2 BGB. Danach muss auf der Webseite des Unternehmers eine Kündigungsschaltfläche vorhanden sein, über die der Verbraucher eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erklären kann. Diese Schaltfläche darf ausschließlich mit einer eindeutigen Formulierung wie „Verträge hier kündigen“ oder einer gleichwertigen, unmissverständlichen Beschriftung versehen sein. Sie muss den Verbraucher direkt zu einer Bestätigungsseite führen, auf der er die notwendigen Angaben zur Kündigung machen und den Vorgang anschließend bestätigen kann.
Anforderungen an Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
Das Urteil des OLG Köln betont, dass die zweite Schaltfläche zur endgültigen Kündigung unmittelbar sichtbar auf der Bestätigungsseite platziert sein muss. Es reicht nicht aus, wenn Verbraucher erst mehrere Abfragen durchlaufen müssen, um die Bestätigungsschaltfläche zu erreichen. Außerdem müssen die Schaltflächen und die Bestätigungsseite dauerhaft verfügbar und leicht zugänglich sein, damit Verbraucher ihre Kündigung jederzeit ohne Umwege vornehmen können.
Transparenzpflichten bei Tarifinformationen
Darüber hinaus müssen nach § 2 der TK-Transparenzverordnung (TK-TransparenzVO) die Produktinformationsblätter für Mobilfunkverträge genau dort bereitgestellt werden, wo dem Verbraucher die wesentlichen Tarifdetails präsentiert werden. Diese Pflicht dient dem Schutz vor versteckten Kosten oder unklaren Vertragsbedingungen und stärkt so den Verbraucherschutz im Internet.
Häufige Fehler in der Praxis – und ihre Folgen
Aus unserer anwaltlichen Beratungspraxis wissen wir, dass viele Unternehmen diese Vorschriften unterschätzen oder unzureichend umsetzen. Ein typisches Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter stellt zwar eine Kündigungsschaltfläche bereit, platziert sie jedoch so, dass Verbraucher mehrere Unterseiten durchsuchen müssen, um zur Bestätigungsseite zu gelangen. Dadurch wird der gesetzlich geforderte einfache und direkte Kündigungsweg nicht gewährleistet, was abmahnfähig sein kann und im schlimmsten Fall zu Unterlassungsklagen oder Bußgeldern führt. Auch die fehlende Bereitstellung von Produktinformationsblättern kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.
Rechte der Verbraucher und Pflichten der Unternehmen
Für Verbraucher bedeutet das: Sie haben das Recht, ihre Mobilfunkverträge einfach, klar und ohne unnötige Hürden zu kündigen. Unternehmer sind verpflichtet, diese Möglichkeit jederzeit und ohne versteckte Fallstricke zur Verfügung zu stellen. Kommt es hier zu Verstößen, können betroffene Verbraucher ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Gleichzeitig sollten Unternehmen ihre Online-Plattformen und Kündigungsprozesse regelmäßig rechtlich überprüfen lassen, um Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Unsere Unterstützung für Unternehmen und Verbraucher
Als spezialisierte Datenschutz-Kanzlei unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Online-Angebote rechtssicher zu gestalten, und helfen Verbrauchern, ihre Rechte gegenüber Anbietern durchzusetzen. Sie möchten prüfen, ob Ihre Kündigungsmöglichkeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder haben Probleme mit der Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und setzen uns für Ihre Rechte ein.