Irreführende Zahlungswerbung im Online-Shop: EuGH stärkt Transparenzpflichten bei „Kauf auf Rechnung“

25. Juni 2025

Zahlungsmethoden wie „Kauf auf Rechnung“ sind für viele Online-Kundinnen und -Kunden ein zentrales Entscheidungskriterium beim Einkauf. Umso wichtiger ist es, dass Händler bei der Bewerbung dieser Zahlungsarten transparent und rechtlich sauber kommunizieren. Mit Urteil vom 15. Mai 2025 (C-100/24 – Bonprix) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden: Wer mit dem Hinweis auf eine bestimmte Zahlungsoption wirbt, muss bereits in der Werbung selbst offenlegen, wenn diese nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach Bonitätsprüfung – angeboten wird.

Der Fall Bonprix vor dem EuGH: Was war passiert?

Im entschiedenen Fall hatte das Versandhandelsunternehmen Bonprix prominent mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ geworben. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher war diese Zahlungsart jedoch gar nicht verfügbar, da sie zuvor intern anhand ihrer Bonität bewertet wurden. Der EuGH stellte klar, dass eine solche Praxis gegen das Unionsrecht verstößt, wenn die Einschränkung nicht bereits in der Werbeaussage oder unmittelbar erkennbar benannt wird. Verbraucher dürfen nicht erst im Laufe des Bestellvorgangs erfahren, dass ihnen die versprochene Zahlungsoption möglicherweise verwehrt wird.

Klare Kommunikation ist Pflicht: Die rechtlichen Folgen

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Gestaltung von Online-Shops in ganz Europa. Wer Zahlungsarten aktiv bewirbt, muss auch klar kommunizieren, ob und unter welchen Bedingungen diese gewährt werden. Eine bloße interne Prüfung oder spätere Ablehnung der Option reicht nicht aus, um den rechtlichen Anforderungen an eine zulässige geschäftliche Handlung zu genügen. Die Pflicht zur Transparenz gilt bereits im ersten Kundenkontakt – also dort, wo sich die Werbeaussage auf die Entscheidung der Verbraucher auswirkt.

Häufige Fehleinschätzungen in der Shop-Praxis

In unserer Beratungspraxis beobachten wir häufig, dass Händler die Bedeutung dieser Transparenzpflichten unterschätzen. Viele gehen davon aus, dass der Hinweis auf „Kauf auf Rechnung“ zulässig sei, solange die Zahlung im Checkout-Prozess individuell geprüft wird. Tatsächlich sieht der EuGH diese Vorgehensweise als irreführend an, wenn die Einschränkungen nicht klar kommuniziert werden. Das Verbraucherschutzrecht verlangt, dass wesentliche Merkmale eines Angebots – dazu gehören auch Bonitätsprüfungen oder Ausschlusskriterien – frühzeitig und verständlich offengelegt werden.

Rechtssichere Gestaltung von Werbung und Bestellprozess

Für Online-Händler bedeutet das: Wer mit bestimmten Zahlungsmöglichkeiten wirbt, muss sicherstellen, dass die entsprechenden Bedingungen nicht nur in den AGB oder irgendwo im Kleingedruckten auftauchen, sondern dem Kunden unmittelbar klar werden. Transparenz schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen.

Jetzt handeln: Werbung und Checkout prüfen lassen

Händler sollten daher prüfen, ob ihre Shop-Kommunikation und Checkout-Strecken der aktuellen Rechtsprechung gerecht werden. Dies betrifft sowohl die Formulierungen auf Startseiten, Produktseiten und Landingpages als auch die konkreten Auswahlmöglichkeiten im Bestellprozess. Fehlt eine klar erkennbare Information über Einschränkungen der Zahlungsarten, drohen nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsansprüche, sondern auch Bußgelder und langfristige Reputationsschäden.

Sie betreiben einen Online-Shop und möchten Ihre Werbeaussagen zu Zahlungsarten rechtlich absichern? Oder Sie sind Verbraucherin bzw. Verbraucher und fühlen sich durch eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten benachteiligt? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, rechtssicher zu handeln. Buchen Sie jetzt Ihr Erstgespräch.