EuGH-Urteil zu Datenschutz und Betriebsvereinbarungen: Wesentliche Aspekte
15. Januar 2025
Am 19. Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-65/23 ein zentrales Urteil gefällt, das verdeutlicht, dass Betriebsvereinbarungen die strikten Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig erfüllen müssen. Dieses Urteil betont, dass Betriebsvereinbarungen nicht als Mittel genutzt werden dürfen, um die Verpflichtungen des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters zu umgehen.
Entscheidende Aspekte des Urteils
Das Gericht machte deutlich, dass eine Betriebsvereinbarung immer im Einklang mit den Kernprinzipien der DSGVO stehen muss, um ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Entscheidend ist die Einhaltung der Artikel 5, 6 Abs. 1 sowie 9 Abs. 1 und 2 der DSGVO. Diese Artikel regeln unter anderem die Grundsätze der Datenverarbeitung wie Datenminimierung und Zweckbindung, sowie die spezifischen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
Die Rolle von Betriebsvereinbarungen
Ein kritischer Punkt des Urteils ist die Klärung, dass Betriebsvereinbarungen für sich alleine keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten darstellen. Um rechtmäßig zu sein, muss jede Datenverarbeitung, die in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist, explizit auf eine der Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO gestützt werden. Diese Rechtsgrundlagen umfassen unter anderem die Einwilligung der betroffenen Person, die Notwendigkeit der Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen, sofern diese die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen.
Bedeutung und Auswirkungen für Organisationen
Für Organisationen bedeutet dies eine notwendige Überprüfung und mögliche Anpassung ihrer Betriebsvereinbarungen, um sicherzustellen, dass diese nicht nur die Vorschriften der DSGVO einhalten, sondern auch eine klare und zulässige Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO für jede Art der Datenverarbeitung aufweisen. Das EuGH-Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und rechtskonformen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, um den hohen Datenschutzstandards gerecht zu werden.
Unterstützung durch advokIT
Bei advokIT unterstützen wir Organisationen dabei, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Betriebsvereinbarungen sowohl den Vorgaben der DSGVO als auch den Anforderungen des EuGH-Urteils entsprechen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Sie erreichen uns über unsere Website oder per E-Mail unter datenschutz[at]advokit.de.
Dieses Urteil bietet eine wichtige Gelegenheit für Organisationen, ihre Verfahren zu stärken und das Vertrauen ihrer Beschäftigten im Bereich des Datenschutzes zu festigen.