Der Digital Services Act (DSA) und seine Bedeutung für Ihr Online-Geschäft

15. März 2024

Einführung zum Digital Services Act (DSA)

Mit Wirkung vom 17. Februar 2024 stellt der Digital Services Act (DSA) eine neue Ära für digitale Dienste in Europa dar. Als Verordnung der Europäischen Union zielt der DSA darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste zu schaffen, der für eine sicherere und transparentere Online-Umgebung sorgt. Aber was bedeutet das konkret für Sie als Webseitenbetreiber, Webdesigner, Online-Shop-Besitzer oder Webhoster? In diesem Beitrag erläutern wir, was der DSA ist, für wen er gilt, welche Pflichten daraus resultieren und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Online-Dienst DSA-konform ist.

Für wen gilt der Digital Services Act?

Der DSA betrifft eine breite Palette von Online-Diensteanbietern, von großen Plattformen bis hin zu kleineren Websites, die Inhalte für Dritte speichern. Dazu gehören:

  • Webhoster: Da Sie Informationen im Auftrag Ihrer Kunden speichern, fallen Sie unter den DSA.
  • Webdesigner und Agenturen: Wenn Ihr Angebot Hosting umfasst, gelten Sie als Hosting-Reseller und sind vom DSA betroffen.
  • Webseitenbetreiber: Je nach Funktion Ihrer Webseite, insbesondere bei interaktiven Funktionen wie Kommentarsektionen, kann der DSA für Sie gelten.
  • Online-Shops: Auch wenn Kommentarfunktionen eine Nebenrolle spielen, könnten Sie unter den DSA fallen, insbesondere wenn Sie ein Forum betreiben.
  • Blogbetreiber: Abhängig von der Interaktion mit Ihren Nutzern könnte Ihr Blog unter den DSA fallen.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem DSA?

Um DSA-konform zu sein, müssen Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter:

  1. Einrichtung einer Kontaktstelle: Für Behörden und Nutzer muss eine zentrale, elektronisch erreichbare Kontaktstelle eingerichtet werden.
  2. Aktualisierung der AGB und des Impressums: Ihre AGB sollten den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten erläutern, und Ihr Impressum muss die Kontaktstelle aufführen.
  3. Bereitstellung eines Formulars für Nutzermeldungen: Ein Kontaktformular für die Meldung rechtswidriger Inhalte muss zur Verfügung gestellt werden, inklusive eines Datenschutzhinweises.
  4. Begründungsschreiben und Meldung von Straftaten: Im Falle der Löschung von Inhalten muss eine spezifische Begründung an den betroffenen Nutzer gesendet werden. Verdächtige Straftaten müssen unverzüglich den Behörden gemeldet werden.

FAQ zum DSA

  • Muss ich als kleiner Online-Diensteanbieter den DSA beachten? Ja, der DSA gilt unabhängig von der Größe des Online-Dienstes.
  • Was passiert bei Nichteinhaltung des DSA? Es können Bußgelder von bis zu 6 % Ihres Jahresumsatzes verhängt werden.

Call to Action

Die Einführung des DSA bringt für Online-Diensteanbieter zahlreiche Pflichten mit sich. Um Bußgelder zu vermeiden und Ihr Online-Geschäft sicher und transparent zu gestalten, ist es wichtig, jetzt zu handeln. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der DSA-Konformität Ihres Online-Dienstes. Von der Überprüfung und Anpassung Ihrer Rechtstexte bis hin zur Implementierung der erforderlichen Prozesse stehen wir Ihnen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Dienst den neuen Anforderungen des Digital Services Act entspricht.