Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Auswirkungen auf Unternehmen

15. Januar 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird, markiert einen signifikanten Schritt zur Integration von Barrierefreiheit in die digitalen und physischen Angebote von Unternehmen. Ursprünglich von der EU-Richtlinie RL (EU) 2019/882 abgeleitet, zielt das BFSG darauf ab, Menschen mit Behinderungen sowie älteren Personen den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.

Verständnis des BFSG

Das Gesetz erweitert die bestehenden Anforderungen an die Barrierefreiheit über öffentliche Einrichtungen hinaus auf private Unternehmen. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Dienstleister dazu, ihre digitalen Schnittstellen und physischen Produkte so zu gestalten, dass sie von allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind alle privaten Marktakteure, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, vom BFSG betroffen. Hierzu zählen:

  • Hardware wie Computer, Tablets und Smartphones
  • Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten
  • Digitale Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste und E-Commerce-Plattformen

Das Gesetz spezifiziert, dass Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden, und Dienstleistungen, die ab diesem Datum erbracht werden, den neuen Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen.

Ausnahmen und spezielle Regelungen

Kleinstunternehmen, definiert als Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro, sind von den Regelungen des BFSG ausgenommen. Für Unternehmen, die sich einer unverhältnismäßigen Belastung durch die Implementierung der Barrierefreiheitsmaßnahmen gegenübersehen, sieht das Gesetz zudem Härtefallregelungen vor.

Umsetzung und Compliance

Die Umsetzung des BFSG erfordert eine gründliche Überprüfung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der entsprechenden Unternehmensprozesse. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre aktuellen Angebote den Anforderungen entsprechen und welche Anpassungen notwendig sind, um vollständige Konformität zu gewährleisten.

Unterstützung durch advokIT

Bei advokIT verstehen wir die Herausforderungen, die das BFSG für Unternehmen mit sich bringt. Unsere Experten bieten umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Produkte und Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass diese den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit unserer Hilfe können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen nicht nur compliant ist, sondern auch einen Beitrag zur sozialen Inklusion leistet.

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Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie das BFSG Ihr Unternehmen beeinflussen könnte, oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Sie erreichen unser Team direkt unter datenschutz@advokit.de.