5.000 Euro Schadenersatz: LG Leipzig stärkt Rechte bei Datenschutzverstößen durch Meta
23. Juli 2025
Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 4. Juli 2025 Meta Platforms Ireland zur Zahlung von 5.000 Euro an einen Facebook-Nutzer verpflichtet. Anlass war die systematische Nutzung der sogenannten Business Tools, mit denen Meta personenbezogene Daten ohne ausreichende Information verarbeitet und in Drittstaaten überträgt. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal für mehr Datenschutzkontrolle – und stärkt die Durchsetzung individueller Rechte nach Art. 82 DSGVO.
Entschädigung nach DSGVO – kein konkreter Schaden nötig
Das Gericht stützte den Anspruch auf Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Anders als viele andere Instanzen wählte es damit ausschließlich europäisches Datenschutzrecht und verzichtete bewusst auf Rückgriffe auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es stellte klar: Bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen – ein konkreter individueller Nachteil muss nicht nachgewiesen werden. Maßstab ist die Perspektive eines verständigen Durchschnittsnutzers, der sich einer nahezu lückenlosen Profilbildung ausgesetzt sieht.
Umfangreiche Datenerhebung und fehlende Transparenz
Im Zentrum der Kritik standen die Facebook Business Tools, insbesondere der Facebook-Pixel. Diese erfassen Nutzeraktivitäten auf Drittseiten und übertragen sie an Meta – auch ohne aktiven Login. Die so gewonnenen Daten werden weltweit, etwa in die USA, exportiert und dort ausgewertet. Für Nutzer bleibt oft unklar, welche Daten erhoben, verarbeitet und für welche Zwecke genutzt werden. Das Gericht sah hierin einen besonders intensiven Eingriff in die Privatsphäre.
Bemessung der Entschädigung: wirtschaftlicher Wert der Daten entscheidend
Die Höhe der Entschädigung ist bemerkenswert: 5.000 Euro – deutlich über bisherigen Beträgen in vergleichbaren Fällen. Zur Begründung verwies das Gericht auf die wirtschaftliche Bedeutung personenbezogener Daten für Meta. Der Großteil des Unternehmensumsatzes stammt aus gezielter Werbung, die auf detaillierten Nutzerprofilen basiert. Wer Daten in diesem Umfang gewinnbringend nutzt, muss auch mit spürbaren Rechtsfolgen rechnen. Auf eine persönliche Anhörung des Klägers verzichtete das Gericht – zu Recht. Der eigentliche Schaden liegt in der systematischen und weitgehend intransparenten Datenverarbeitung. Da Nutzer oft nicht wissen, was genau mit ihren Daten passiert, genügt nach Ansicht des Gerichts das allgemeine Schutzinteresse.
Bedeutung für Betroffene und Anbieter
Das Urteil stärkt Verbraucherrechte und bekräftigt, dass Datenschutzverletzungen auch ohne materiellen Schaden zu entschädigen sind. Gleichzeitig mahnt es datenverarbeitende Unternehmen, ihre Systeme rechtlich abzusichern. Datenschutz ist nicht nur ein Compliance-Thema, sondern zunehmend auch ein haftungsträchtiges Risiko.
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